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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten für alle Rechtsverhältnisse und insbesondere für alle Verträge mit dem Käufer.

 

Ziel des Verkäufers

Durch seine Handlungen den überwiegenden berechtigten Interessen des Käufers nicht (erheblich) entgegenzustehen. Der Verkäufer wird die Interessen des Käufers nach besten Kräften wahrnehmen. Der Käufer seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Verkäufer alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen, Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

 

Angebote

Angebote oder Kostenvoranschläge sind stets freibleibend und erfolgen insbesondere unter dem Vorbehalt der Lieferungs- und Leistungsmöglichkeit sowie der technischen Realisierbarkeit. Preiserhöhung geht zulasten des Käufers. Angebot (Berechnung und Unterbreitung) ab 6 Tsd. €.

Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie der Verkäufer schriftlich zusagt.

Proben und Muster, Zeichnungen und Beschreibungen gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Beschaffenheit, Abmessungen, Farbe.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen durch die Einreichung aller für die Warenfertigung benötigte Unterlagen, Zeichnungen, Bestimmungen durch den Kunden und deren Rechnungsbegleichung. Der Kaufpreis ist bei Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden/Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise auf der Grundlage dieses Vertrages nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, wenn die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten, z. B. Material-, Fracht-, Versand-, Nebenkosten oder Energiekosten sich erhöhen oder absenken und sich nicht gegenseitig ausgleichen. Dies werden wir auf Verlangen nachweisen.

Alle von uns/Hersteller zum Zweck der Verarbeitung unserer Erzeugnisse herausgegebenen Unterlagen und geleisteten Dienste, wie z. B. schriftliche, rechnerische, zeichnerische und mündliche Vorschläge, Entwürfe und dergleichen, die sich mit dem Zusammenbau, der Konstruktion, der Anordnung, der Verarbeitung, der Veredelung, der Montage, der Statik, der Ausschreibung und der Hilfe bei Kalkulationen befassen, werden nur Gegenstand des Vertrages, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird. Das Gleiche gilt für Abbildungen, Zeichnungen und Gewichts- und Maßangaben.

 

Vertragsgegenstand

Projektbaustoffe (kundenspezifische Produktausführungen) in Sonderanfertigung,/Einzelausführung (keine, Massenware,/Katalogware/vorgefertigte Ware), welche der Käufer dem Verkäufer zur Fertigung/Herstellung durch seine unter Vertrag stehenden Hersteller freigibt. Dafür stellt der Käufer zur freien Nutzung unwidersprechliche nötige Unterlagen zur Verfügung (Architektenprojekt(e), Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, technische Dokumentationen, Berechnungen, Kalkulationen, technische Datenblätter und solche Produktbeschreibungen/Unterlagen über Produktmenge, Produktabmessungen, Produkteigenschaften, Produktbeschaffenheit, Produktqualität, Belastbarkeit, Toleranzen, etc) auf solcher Art und Weise, dass der ordnungsgemäßen Fertigung keine Hindernisse im Wege stehen und die Endprodukte den jeweils anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sodass Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen oder für Sachen Dritter von den Produkten nicht ausgehen. Der Käufer hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Unterlagen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Ergibt sich für uns trotzdem eine Haftung gegenüber Dritten, so hat der Besteller uns bei Regressansprüchen schadlos zu halten. Der Verkäufer haftet nicht für vom Käufer übersehene Fehler.

 

Herstellung

Jedes Erzeugnis wird anhand der vom Auftraggeber übermittelten Daten hergestellt.

 

Es handelt sich insoweit um Sonderanfertigungen.

 

Für die Richtigkeit des Aufmaßes als auch für die richtige Übermittlung der Maße an den Verkäufer ist der Käufer/Auftraggeber ausschließlich selbst verantwortlich. Der Verkäufer nimmt keine Überprüfung der vom Käufer/Auftraggeber übermittelten Daten vor. Alle vom Käufer/Auftraggeber übermittelten Maße sind die tatsächlichen Produktmaße (Rahmenaußenmaße). Auch die Prüfung und Einhaltung behördlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorgaben liegen bei dem Käufer/Auftraggeber.

 

Eine Haftung des Verkäufers aufgrund der fehlerhaften Ermittlung bzw. fehlerhaften Übermittlung der Daten wird ausgeschlossen.

 

Maßangaben durch den Auftraggeber/ Käufer

Werden vom Auftraggeber/ Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Auftraggebers/Käufers als unrichtig, so hat der Verkäufer/Auftragnehmer den Auftraggeber/Käufer davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Auftraggeber/Käufer. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Auftraggeber/Käufer die Verzugsfolgen.

 

Mitwirkungspflicht des Kunden

Zur Leistungsausführung ist der Verkäufer/Auftragnehmer erst dann verpflichtet, sobald der Käufer/Auftraggeber all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen sowie vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat.

 

Eigentums– und Urheberrechte

An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

 

GDPR – DSGVO

Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend dem Datenschutzgesetz in seiner jungsten Fassung verarbeitet und genutzt.

Der Kunde/ Käufer stimmt einer Übermittlung erhobener personenbezogener Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung über nicht vertragsgemäßes Verhalten sowie zur Bonitätsprüfung an ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst zu.

 

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit unseren vollkaufmänischen Kunden ist unser Geschäftssitz mit dem anwendbaren nationalen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für eventuell streitige Verfahren gilt unser Firmensitz als Erfüllungsort. Gegen uns bei Drittgerichten abgegebene/erhobene Klagen gelten als angerügt.

Sofern jedoch das Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, zwingende Schutzrechte gewährt, die für den Käufer gelten und günstiger als das nationale Recht des Verkäufers sind, bleiben diese für den Käufer günstigeren Schutzrechte anwendbar.

 

Notwendige Schriftform

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer konstitutiven Wirksamkeit der Textform. Derartige Erklärungen und Anzeigen können dann rechtswirksam nur von einem Alleinvertretungsberechtigten aufseiten Verkäufers/Käufers abgegeben werden. Alle etwaigen Vollmachten zur Abgabe solcher Erklärungen und Anzeigen, Erlöschen inklusive etwaiger Anscheins- und Duldungsvollmachten. Werden solche Erklärungen oder Anzeigen durch andere Personen aufseiten des Verkäufers/Käufers abgegeben, so bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform und der Bestätigung durch einen Alleinvertretungsberechtigten aufseiten des Verkäufers/Käufers.

 

Widerrufsrecht

Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt. Grund dafür: Käufer und Verkäufer haben einen gültigen, rechtskräftigen/rechtskräftige Vertrag/Verträge über die Herstellung und Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, zustande kommen lassen.

 

Reichweite der Haftungsbeschränkungen/ -ausschlüsse

Haftungsauschlüsse/ -beschränkungen des Verkäufers gelten auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.

 

Verpackung

Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Soweit der Käufer eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, ihm die uns etwa entstehenden Mehrkosten zu berechnen.

Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen. Einweg-/Mehrwegverpackungen werden nicht in Rechnung gesetzt. Der Käufer ist verpflichtet, bei Annahme der Ware die Verpackung auf äußere Beschädigung zu überprüfen. Ist ein äußerer Schaden sichtbar, muss der Inhalt sofort überprüft werden. Schäden an der Ware müssen in den Lieferpapieren bzw. einem Schadenformular vermerkt, durch Fotos dokumentiert und unverzüglich dem Verkäufer gemeldet werden.

 

Produktgarantie

Der Hersteller haftet für die Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie seiner Produkte voll und alleine dafür.

Wir haften nicht für Hersteller- und Produktangaben in von uns überreichten Produktdatenblättern, Hersteller- und Lieferverzeichnissen, Katalogen und sonstigen Schriften unserer Lieferanten, Hersteller und übernehmen auch keine diesbezüglichen Beratungspflichten.

Beruhen die natürliche Abnutzung und der alterungsbedingte Verschleiß ausschließlich auf einem als normal zu bezeichnenden Gebrauch oder auf einem außergewöhnlichen, unsachlichen Gebrauch, so handelt es sich um Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die nicht auf Mängel des Werkes zum Zeitpunkt der Abnahme beruhen.

Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäß vorgenommene Änderungen seitens Dritter ohne Herstellergenehmigung, mangelnde Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

 

Lieferungen

Für Lieferung des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort; bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr, mit der Verladung – Beladungshandlung, richtige Beladung incl. Ladungssicherung, Warentransportsicherung/-befestigung im Transportmittel – auf das Transportmittel. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Auftraggeber die Kosten.

Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt auf schriftlichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten.

Lieferung frei Baustelle oder frei Lager etc bedeutet Lieferung deutsches Festland bis zur nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, ebenerdige Anlieferung ohne Ankunftsankündigung – Abladen durch den Käufer zu veranlassen – unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug – unabhängig von seiner Antriebsart – uneingeschränkt befahrbaren Anfuhrstraße (Zufahrts-, Wende- und Ablademöglichkeit für einen LKW). Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Wir setzen voraus, dass unser Lieferant unmittelbar am Gebäude/Lieferstelle liefern kann; weitere Transportwege oder erschwerte Anfuhr vom Lieferfahrzeug zur Lieferstelle können gesondert berechnet werden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

Fälle höherer Gewalt – hierzu gehören auch nachhaltige Behinderungen der Waren- und Materialbeschaffung, Betriebsstörungen aller Art, Personalmangel infolge Erkrankung, Streik, Arbeitskämpfe, Aussperrung, Unruhen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen und staatliche Eingriffe, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Verzögerungen bei der Erteilung etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche / hoheitliche Maßnahmen oder Verbote oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse auch wenn die Ereignisse bei einem Vorlieferanten eintreten, – entbinden uns während der Dauer voll von der Lieferungs- und Leistungsverpflichtung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.

Bei Verträgen, deren Abwicklung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, gilt jede Lieferung als ein abgeschlossenes Geschäft. Eine mangelhafte oder nicht rechtzeitige Teillieferung hat keinen Einfluss auf den übrigen Vertrag.

Die Lieferverspätung ist dem Verkäufer sofort anzuzeigen. Werden vereinbarte Lieferfristen von uns nicht eingehalten, so hat der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen, die mit dem Eingang der Fristsetzung bei uns beginnt.

In jedem Fall hat der Kunde zu überprüfen, ob Bestellung und Lieferschein im Hinblick auf die Menge und Qualität übereinstimmen.

 

Kongruentes Deckungsgeschäft

Wir sind ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bestellt haben, jedoch nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurden (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben und Sie über diesen Umstand unverzüglich informiert haben. Zudem dürfen wir nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht.

 

Bagatellausschluss

Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer ausschließlich pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen, sofern ihm der Nachweis gelingt, dass ihm nach Lage des Einzelfalles mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit überhaupt dem Grunde nach ein Schaden ist, der wiederum mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Höhe nach 1% des Nettopreises übersteigt (Bagatellausschluss). Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,1% des Nettopreises, insgesamt jedoch höchstens 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer kein Schaden oder nur ein wesentlich geringer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

Der Verkäufer weist darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion von Bauteilen Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Anstriche innen wie außen (z. B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen.

Unwesentliche, zumutbare, besonders produktionsbedingte Abweichungen in den Abmessungen, Struktur und Ausführungen (Farbe und Struktur) bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien, Produktionsanlagen, Produktionstechnologie und Arbeitsschritte liegen und üblich sind. Diese sind kein Grund zur Beanstandung. Ein Mangel oder Schaden liegt nicht vor, soweit die grundlegende Funktionalität der Ware nicht verloren geht oder nicht so gemindert wird, dass die bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist.

Der Verkäufer empfiehlt, vor der Verarbeitung oder dem Einbau fachgerechten Rat einzuholen und im Zweifel die Verarbeitung und den Einbau durch externe Fachhandwerker erledigen zu lassen.

Der Auftraggeber/Käufer hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z. B. Türen, Fenster, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.

Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird

die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter.

Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen,

sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach

DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept ist

eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist

 

Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten ist darüber hinaus nach Maßgabe der Folgenden eingeschränkt:

– Der Verkäufer haftet und hat sich nur für seine eigenen Handlungen zu verantworten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Verkäufer die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen hat.

– Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung für das Handeln gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch für einfache Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

– Eine Haftung für Beratungsleistungen, Montageanleitungen und Produktwartungshinweise, Bedienungsanleitungen, Inhalt technischer Datenblätter etc ist nicht gegeben. Der Verkäufer macht lediglich eine Weiterleitung der technischen Beschreibung, Anleitung, Belehrung, Hinweise, technischen Datenblätter, Produktbeschaffenheitsgarantie des Herstellers, ohne diese auf Vollständigkeit und/oder Genauigkeit durch entsprechendes Fachpersonal zu prüfen oder prüfen zu lassen.

– Beratungen durch Mitarbeiter führen nicht zu eigenständigen Beratungsverträgen, sondern erfolgen ausschließlich in Erfüllung eines kulanten Entgegenkommens als rechtlich nicht bindende Nebenleistung ohne Gewähr.

– Soweit die Warenlieferung nicht durch eigene Transportmittel des Verkäufers erfolgt, wird dieser für Transportschäden/ Lieferverspätungen nicht haften.

– bei grobem Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers entfallen die Haftungsbegrenzungen.

Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen sowie für die versprochene Beschaffenheit der Ware und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden, übernehmen wir keine Haftung.

Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichen stellen keine selbstständigen Garantien dar.

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

 

Transportschäden/Warenmängel

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen anzuzeigen. Die beanstandete Ware darf nicht bearbeitet, verarbeitet, eingebaut, entfremdet etc werden.

Transportschäden sind dem Verkäufer sofort schriftlich anzuzeigen. Für Anlieferungen per Bahn mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fremdverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer/Transporteur/Spediteur wahrzunehmen sowie davon eine Mitteilung an den Verkäufer zu machen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.

Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verarbeiten, einbauen, entfremden etc bis eine Beweissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.

Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind dem Verkäufer sofort unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen.

Unterlässt der Käufer seine Untersuchungs- und/oder Rügepflicht und/oder Anzeigepflicht, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel nachweislich arglistig verschwiegen haben.

Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel/ Schaden selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unterlässt der Käufer diese Mängel-/Schadenanzeigepflicht, erlöschen die Gewährleistungsrechte.

Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache/Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile eingebaut, kann der Kunde Sachmängelansprüche bzgl. dieser Teile nur bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist geltend machen.

Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

Der Aufwendungsersatz ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise in solchen oder ähnlichen Nacherfüllungsfällen eintretenden Aufwandes zur Nacherfüllung begrenzt.

Wir haften nicht für Funktionsbeeinträchtigungen, Schäden, Folgeschäden o.ä., die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder durch Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und Bedienung, insbesondere Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanleitungen, entstehen. Daneben haften wir nicht für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den von uns erbrachten Leistungen; beispielsweise, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Gleiches gilt für Schäden, Beanstandungen o.ä., die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Bei Interferenzerscheinungen (Lichtbrechungserscheinungen wie z. B. regenbogenartige Flecken) und/oder Tauwasserbildung betreffend Isolierglas und Glasbruch nach dem Einbau, handelt es sich grundsätzlich nicht um Leistungsmängel; hier ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Unsere Lieferungen sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen entsprechen. Die Lieferungen entsprechen den subjektiven Anforderungen, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Als vereinbarte Beschaffenheit gelten dabei ausschließlich die Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind sowie die vereinbarte Menge. Andere oder weitergehende subjektive oder objektive Anforderungen, Eigenschaften und Merkmale als die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit der Lieferungen sind gegenüber Kunden, die Unternehmer sind nicht geschuldet. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.

Bei einem Kauf oder einem Vertrag über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, der jeweils für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, gilt Folgendes: Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

Verbraucherschlichtungsverfahren

Der Verkäufer ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Schlussbestimmungen

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein oder werden, beeinträchtigt diese Unwirksamkeit nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine einvernehmlich gesetzlich gültige Bestimmung ersetzt, die eine ähnliche und gültige wirtschaftliche und rechtliche Auswirkung hat. Dasselbe gilt für etwaige Lücken oder Auslassungen in den ABG.

 

Hinweise gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)

Schadstoffhaltige Füllgüter dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie als Kunde haben die Möglichkeit, die entsprechenden gebrauchten Artikel bei Ihrem lokalen / regionalen Wertstoffhandel kostenfrei entsorgen zu lassen. Zu den schadstoffhaltigen Füllgütern zählen z. B. verschiedene Öle, flüssige Brennstoffe, giftige Gemische und MDI haltige Bauschäume.

 

Online-Streitbeilegung

Die Firma S.C. Union Baumit srl ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Verbraucherinformationen

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

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